Regeltreue

Verlässlichkeit gilt auch für die Vermögensverwaltung der Stiftung.

Die Stiftung legt Wert auf solide Anlagen in Wertpapieren, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Sie nimmt, neben der Beratung durch verschiedene Banken, auch die Expertise eines Anlagenausschusses in Anspruch. Die Umsetzung der ideellen Aufgaben geschieht mit bewusst geringem Verwaltungsaufwand.

Alljährlich wird der Stiftungsaufsicht in Düsseldorf der Jahresabschluss zur Prüfung vorgelegt. Sie wacht über die Einhaltung des Stifterwillens und ordnungsgemäße Mittelverwendung. Die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Stiftungsarbeit ist Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung der gemeinnützigen Stiftung und unterliegt der Kontrolle des Finanzamtes.

Die Anneliese Brost – Stiftung verpflichtet sich, den 20 Prinzipien guter Stiftungsarbeit zu folgen, die die Volkswagen-Stiftung (lesen) gemeinsam mit anderen großen Stiftungen entwickelt hat.

Auch die Grundsätze guter Stiftungsarbeit des Bundesverbands Deutscher Stiftungen (lesen), dessen Mitglied wir sind, werden beachtet.