Arbeitsweise des Jugendrates
In regelmäßigen Treffen werden den Mitgliedern des Beirates so genannte Fördermittelanträge vorgestellt. Dabei erfahren die Kinder und Jugendlichen, welche Einrichtung wieviel Geld für welche Verwendungszwecke beantragt hat.
Im Hauptteil der Sitzungen entscheiden die Kinder und Jugendlichen nach reiflicher Diskussion und Überlegungszeit, welche der vorgestellten Projekte sie für förderwürdig halten. Nachdem sich der Jugendrat auf eine feststehende Anzahl von zu fördernden Projekten geeinigt hat, wird abhängig von den zur Verfügung stehenden Fördermitteln diskutiert, wieviel Geld die einzelnen Projekte, bzw. die Einrichtungen erhalten sollen.
Hier hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, wie reflektiert und bedacht die jungen Menschen in der Lage sind unter Berücksichtigung vieler Faktoren zu entscheiden, wem die jeweiligen Fördersummen in welcher Höhe zugespielt werden sollen. Nachdem auch diese Diskussionsrunde beendet ist, gilt die Entscheidung des Jugendrates als beschlossen. Diese wird dann dem Vorstand der Stiftung vorgestellt und schließlich kommt es zur Ausschüttung der Fördersummen von der Anneliese Brost-Stiftung an die vom Jugendrat ausgewählten Einrichtungen in der Höhe, die der Jugendrat entschieden hat.